Neue Testverordnung/Zweite Impfung

26.01.2021

Nachdem am vergangenen Mittwoch alle BewohnerInnen und MitarbeiterInnen des Sankt-Anna-Stifts die zweite Impfdosis erhalten haben, wurden wir am Wochenende mit der deutlichen Verschärfung der Schnelltestvorgaben durch das Land Niedersachsen erneut in Zugzwang gesetzt.

So müssen neuerdings alle MitarbeiterInnen der Einrichtung täglich die Prozedur des Schnelltests über sich ergehen lassen. Bisher mussten sich die MA nur zweimal (Pflege und Betreuung) bzw. einmal (alle übrigen) in der Woche testen lassen.

Durch die gute Zusammenarbeit und die hervorragende Flexibilität des DRK ist es uns möglich, diese Ausweitung der Testzeiträume zu gewährleisten.

Gleichzeitig erweitern wir das Angebot der Schnelltests für die Besucher. So sind diese Tests ab sofort täglich von 14.00Uhr-16.00Uhr möglich und gelten weiterhin für den Zutritt in den nächsten 72Stunden.

Die anderen Testzeiten sind zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten den MitarbeiterInnen vorbehalten.

Wir hoffen, durch unseren Einsatz weiterhin zur Pandemiebekämpfung beitragen zu können.

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