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Sankt-Anna-Stift
Natruper-Straße 11
49170 Hagen a.T.W.
Tel. (05401) 979-0
Fax (05401) 979-700
www.sankt-anna-stift.de
In diesem Konzept werden die Grundlagen der Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner beschrieben. Aussagen zum Bereich der (pflegerischen) Betreuung finden sich daher hier nicht. Diese sind in einem gesonderten „Betreuungskonzept“ zusammengefasst. Die Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist zentrale Aufgabe von Hauswirtschaft und Verwaltung. Wir gliedern sie in folgende Punkte:
1. Speisenversorgung: zentrale Großküche und bewohnerindividuelle Mahlzeiten
Unsere Speisenversorgung erfolgt grundsätzlich durch unsere eigene zentrale Küche. Einkauf, Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung in diesem Bereich unterliegen der regelmäßigen Kontrolle des zuständigen Gesundheitsamtes. Darüber hinaus werden die einschlägigen Vorschriften wie LMHVO und HACCP beachtet, so dass immer eine einwandfreie Waren- und Prozessqualität gewährleistet werden kann.. Das fachlich qualifizierte Personal ist in der Lage, individuelle Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Speisezubereitung zu berücksichtigen. Das Haus bietet folgendes „Standardangebot Küche“, das von der Bewohnerin / dem Bewohner kostenlos genutzt werden kann.
Die Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot) werden grds. im Gemeinschafts / Tagesraum im WB serviert. Soweit dies wegen einer akuten Erkrankung oder aus pflegebedingten Gründen notwendig ist, wird das Essen im Zimmer serviert. Frühstück und Abendbrot werden für alle aktiven Bewohner nicht vorportioniert, sondern auf Schalen und Platten zur Auswahl bereit gehalten.
Allen BewohnerInnen werden fünf Mahlzeiten angeboten:
Frühstück ab 08:00 Uhr
Zwischenmahlzeit gegen 10:00 Uhr
Mittagessen ab 12:00 Uhr
Nachmittagskaffee ab 14:30 Uhr
Abendbrot ab 18:00 Uhr
Diabetiker erhalten eine geeignete Spätmahlzeit (22:30).
Der wöchentliche Speiseplan für Mittagessen und Abendbrot hängt in den Wohnbereichen aus. Die Speisen werden im Speiseraum direkt beim Bewohner aus dem Speiseverteilwagen ausgeteilt (Tisch-Service). Portionswünsche werden berücksichtigt, Nachschläge sind gern gesehen. Besondere Vorlieben und Abneigungen der Bewohner werden berücksichtigt. Hierzu werden detaillierte Erfassungskarten ausgefüllt / aktualisiert, und zwischen Pflege- und Küchenbereich abgestimmt. Den BewohnerInnen werden Getränke nach Wahl gereicht: zum Frühstück, Mittagessen und Abendbrot Kaffee, Tee, Milch, Wässer und Säfte zum Nachmittagskaffee Tee oder Kaffee
Mineralwasser wird unbegrenzt angeboten.
Die MitarbeiterInnen sorgen für eine wohnliche Atmosphäre in den gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Bewohner mit PEG werden gemäß ärztlicher Anordnung und nach fachpflegerischen Erkenntnissen versorgt. Darüber hinaus bieten wir gegen Entgelt besondere Leistungen an, wie z. B. die Beköstigung von Gästen, oder den Ausschank besonderer Getränke (Biersorten, Weine, Alkoholika).
Stets sind wir bemüht, saisonale Besonderheiten in den Speisen- und Getränkeplan einfließen zu lassen. Zu Fastnacht können dies selbstgebackene Berliner sein, zu Ostern ein selbstgebackenes Lamm für jeden Bewohner, im Mai der Spargel und die Bowle, im späten Herbst Grünkohl. Zur Maifeier wird genauso selbstverständlich Maibowle gereicht, wie Glühwein zu den Adventsfeiern.
Das Herrichten des zentralen Veranstaltungsraumes nach den Wünschen des Bewohners, z. B. für dessen private Geburtstagsfeier, gehört zu den zusätzlichen Leistungen unserer Küche / Hauswirtschaft. Auch das Abräumen und Spülen übernehmen wir gern. Für eine gemeinsame Kaffeetafel können gegen Entgelt Torten und Kuchen, Kaffee und Tee in reicher Auswahl bestellt werden.
2. Wäscheversorgung
Das St. Anna-Stift hat die ihm obliegenden Wäschereinigung an einen externen Anbieter vergeben. Der Anbieter erfüllt alle Anforderungen an die vorgeschriebene Hygiene, und ist bisher regelmäßig nach DIN-ISO zertifiziert worden. Die Wäsche wird im 2-täglichen Rhythmus ausgetauscht. Durch Einsatz moderner EDV ist der Anbieter jederzeit in der Lage, evtl. fehlende Wäschestücke im eigenen Betrieb aufzufinden. Für etwaigen Wäscheverlust stehen Versicherungen des Anbieters und des Hauses ein. Vor diesem Hintergrund bietet das Haus folgendes Standardangebot der Wäscheversorgung, das von den Heimkosten abgedeckt ist:
Waschen der privaten Leib- und Nachtwäsche des Bewohners in einer Fremdwäscherei:
Einsammeln und Sortieren der Wäsche
Maschinelles Waschen nach modernen Standards, einschließlich erforderlichenfalls Desinfektion
Maschinelles Bügeln bzw. Pressen / Dämpfen
bewohnerbezogene Sortierung der Wäsche
Zurückbringen der sauberen Wäsche in das Bewohnerzimmer
Waschen der vom Haus gestellten Wäsche (Bett- und Tischwäsche etc.):
Einsammeln und Sortieren der Wäsche
Maschinelles Waschen der Flachwäsche nach modernen Standards, erforderlichenfalls Desinfektion
Maschinelles Bügeln bzw. Pressen / Dämpfen
Chemische Reinigung soweit erforderlich
Aufziehen / Auflegen der sauberen Wäsche im Bewohnerzimmer
Instandhaltung und Ersatzbeschaffung soweit notwendig
Die Gardinen im Bewohnerzimmer werden nach Möglichkeit zweimal jährlich abgenommen, gewaschen und wieder aufgehängt. Das Haus stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern grds. Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche (Leasingwäsche der Fremdwäscherei). Eigene Wäsche kann selbstverständlich auf Wunsch gern mitgebracht werden. Hierfür wird die Haftung bei Schäden ausgeschlossen.
Die folgenden hauswirtschaftlichen Leistungen werden gemäß Preisliste des ausführenden Fremdanbieters gesondert berechnet:
Namensschilder fertigen lassen („Patching“ der Wäsche):
durch Fremdanbieter; deren Rechnungspreis wird an den Bewohner weitergegeben.
Das Waschen / das chemische Reinigen der Oberbekleidung sowie sämtlicher Woll- und Feinwäsche, die einer besonderen Waschbehandlung bedarf, ist grds. Angelegenheit der Bewohnerin / des Bewohners. Die Reinigung kann gegen gesonderte Berechnung vom Haus übernommen werden. Dies ist im Einzelfall zu vereinbaren. Diese Vereinbarung wird standardmäßig getroffen, da sämtliche Wäsche in der Fremdwäscherei bearbeitet wird. Kostend der besonderen Wäschebehandlung werden an den Bewohner weitergereicht.
3. Gebäude- bzw. Unterhaltsreinigung, Pflege der Außenanlagen
Gebäudereinigung:
Die Gebäude- bzw. Unterhaltsreinigung wird durch eigenes und durch fremdes Personal erledigt. Fachgerechte Begleitung des Personals in Form von Beratung und Schulung erfolgt durch den Lieferanten der Hygienematerialien auf unsere Anforderung.
Folgende Reinigungsarbeiten werden durchgeführt:
Die Zimmerreinigung umfasst
Grundreinigung des Zimmers und der Oberflächen des Standardmobiliars (Bett, Nachtschrank, Tisch, Stühle / Sessel, Sideboard und Schrank), im 2-Tage-Rhythmus, nicht an Wochenenden
Sichtreinigung (Beseitigung grober Verschmutzung) nach Erfordernis.
Entsorgung und Trennung von Abfällen
sofern notwendig, tägliche Reinigung des Sanitärbereiches einschließlich der Einrichtungsgegenstände, nach Sichtkontrolle
Reinigen der Fenster und Rahmen nach Bedarfsfeststellung durch das Heim, ggf. Ausführung durch eine Fremdfirma
bei Bedarf Beseitigung krankheitsbedingter Verunreinigungen
Die Reinigung der Verkehrsflächen und der Gemeinschaftsräume, nach Bedarf. Reinigung der Verkehrsflächen und Aufenthaltsbereiche außerhalb des Hauses auf dem lt. Vereinbarung nach § 76 SGB XII als betriebsnotwendig angesehenen Grundstück. Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die über das notwendige Maß hinaus gehen, aber dennoch gewünscht werden, können gegen Berechnung ausgeführt werden.
Außenanlagen:
Dem Heim steht für die Dienstart „Hausmeister“ ein Anteil einer Vollzeitstelle gemäß aktueller Vergütungsvereinbarung nach § 80 SGB XI zur Verfügung (vgl. auch Punkt 4.). Die anfallenden Arbeiten werden im Rahmen der arbeitswirtschaftlichen Möglichkeiten erledigt.
4. Haustechnische Versorgung, Wartung und Instandsetzung
Dem Heim steht für die Dienstart „Hausmeister“ ein Anteil einer Vollzeitstelle gemäß aktueller Vergütungsvereinbarung nach § 80 SGB XI zur Verfügung. Das Heim ist bemüht, zu jeder Zeit sämtliches Gerät und alle technischen Ausstattungen in einwandfreiem Zustand zu halten. Die einschlägigen Vorschriften werden beachtet. Elektrische Geräte werden durch den Hausmeister überprüft. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Aufzugsanlagen übernimmt der TÜV.
Die im Bereich Haustechnik Tätigen sind den Bewohnerinnen und Bewohnern im Rahmen der arbeitswirtschaftlichen Möglichkeiten behilflich beim Einzug in die Einrichtung und bei der Möblierung des Zimmers. Die Instandhaltung und Ingangsetzung sämtlichen persönlichen elektrischen Gerätes ist Angelegenheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Hiermit kann der Hausmeister gegen Berechnung gesondert beauftrag werden. Zu diesen Zwecken führen die Wohnbereiche Reparaturbücher, in denen die Aufträge und deren Abarbeitung dokumentiert werden.
5. Verwaltung und Beratung (bewohnerbezogene Aspekte)
Das St. Anna-Stift bietet standardmäßig folgende Verwaltungsdienstleistungen an, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern gern genutzt werden können.
Hilfestellung bei der Leistungsbeantragung und Kostenabrechnung.
Einfache Hilfestellung bei Verwaltungsvorgängen.
Information über die gesetzlichen Grundlagen des Heimaufenthaltes und die Hintergründe von Entgeltanpassungen.
Für Sozialhilfeempfänger die Entgegennahme des Barbetrages und Aushändigung an die Bewohnerin / den Bewohner, oder deren / dessen Betreuer oder Bevollmächtigten.
Verwaltung kleinerer Barbeträge zur Deckung des täglichen Bedarfes.
Entgegennahme, bei Vollmacht Öffnung und Bearbeitung, und Versenden von Bewohnerpost. (Die Auslagen für Porto sind dem Heim zu erstatten.)
Fertigen von Fotokopien für den privaten Bedarf der Bewohnerin / des Bewohners. Kopien im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Heimes werden soweit notwendig kostenlos abgegeben.
Wir sind stets bemüht, alle Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige in allen Fragen umfassend und fachlich qualifiziert zu helfen. Dieser Anforderung sind aber zeitliche und personelle Limits gesetzt. Die Inanspruchnahme folgender Verwaltungsleistungen kann daher nur als entgeltliche Zusatzleistung dem Bewohner gemäß Preisliste in Rechnung gestellt werden:
Hilfestellung in komplizierten Angelegenheiten, die nicht mit der Leistungserbringung des Heimes in Zusammenhang stehen, durch Verwaltungsangestellte. Dies sind typischerweise Fragen des gesamten Antrags- und Formularwesens.
Hilfestellung in komplizierten Angelegenheiten, die nicht mit der Leistungserbringung des Heimes in Zusammenhang stehen, die erhebliches Spezialwissen erfordern oder aus anderen Gründen durch die Heimleitung / einen Sozialarbeiter erbracht werden sollen.