Besuchsregelung ab dem 16.12.2020
Di 15.12.20 | 18:00 Uhr
Nun erreichte uns die aktualisierte "Niedersächsische Corona-Verordnung" vom 15.12.2020
Kurz gefasst:
Hiernach sind Besuche (auch für z.B. Gesundheitsdienstleister) in unserer Einrichtung ab sofort nur mit Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses (max. 72 Std. alt) möglich.
Unsere Testzeiten bleiben zunächst bestehen:
montags, mittwochs, freitags: 11.00Uhr- 15.00Uhr
sonntags: 14.00Uhr- 16.00Uhr
Die Anzahl bleibt zunächst unverändert bei einer Person pro Tag
(wie bisher zwei festgelegte Bezugspersonen mit Vertretern bei Verhinderung).
Für den 16.12. bedeutet dieses, dass Besuch erst nach negativem Schnelltesttest ab 11.00Uhr (oder Vorlage eines externen Ergebnisses) möglich ist.
Weitere Informationen folgen im Laufe des morgigen Tages.
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IHR ANSPRECHPARTNER
Florian Schönhoff, Einrichtungsleiter
Natruper Straße 11 • 49170 Hagen a. T. W. (05401) 979-0