Neuigkeiten zum Besuchsverbot
Do 07.05.20 | 11:15 Uhr
Anders als in der Presse zu lesen war, gibt es bis einschließlich 30.06.2020 keine Änderung der Anordnungen des LK Osnabrück bzgl. des Besuchsverbots.
Unter sehr engen Vorgaben können ggf. kontaktlose Besuche in entsprechend hergerichteten Räumen unter Einhaltung des Mindestabstands zugelassen werden.
Der LK Osnabrück fordert von den Einrichtungen hierzu die Einhaltung eines umfassenden Kriterienkatalogs.
Die Einrichtungen können entsprechende Lockerungen beantragen, eine Zustimmung des LKOS ist erforderlich.
Die Konzepte für das Sankt-Anna-Stift werden derzeit entwickelt.
Wir werden die Ergebnisse von dem COVID-19-Test aller BewohnerInnen und MitarbeiterInnen abwarten und dann entsprechende Anträge stellen.
Berichte, wonach die Besuchsregeln deutlich gelockert werden
(z.b. http://www.altenheim.net/Infopool/Nachrichten/Besuchseinschraenkungen-in-Pflegeeinrichtungen-werden-gelockert/(cpg)/A4840?cpg=A4840&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Altenheim_Newsletter_19_KW&utm_content=Besuchseinschraenkungen-in-Pflegeeinrichtungen-werden-gelockert),
treffen demnach im LK Osnabrück nicht zu.
Wir bitten Sie um Verständnis und versichern Ihnen, alle sinnvollen Möglichkeiten für Angehörigenbesuche abzuwägen und entsprechend zu beantragen.
Bei Neuigkeiten werden wir Sie u.a. auf dieser Website informieren.
Zur Übersicht
IHR ANSPRECHPARTNER
Florian Schönhoff, Einrichtungsleiter
Natruper Straße 11 • 49170 Hagen a. T. W. (05401) 979-0